Studieren mit deutschem Abitur

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Seit der 2010 erfolgten Änderung des spanischen Bildungsgesetzes können sich EU-Bürger mit Abitur direkt an den spanischen Universitäten einschreiben. Der Vorgang ist somit wesentlich vereinfacht wurden und es entfällt die obligatorische Sprachprüfung, welche seit 2010 nicht mehr verlangt werden kann.

 

Für die Ausstellung und Beglaubigung Ihrer Zugangsnote ist die UNED (Universidad Nacional de Educación a Distancia) zuständig. Es ist unbedingt zu empfehlen, die gesamte geforderte Dokumentation im vorhinein zusammenzutragen, da z. B vereidigte Übersetzungen von einigen Dokumenten benötigt werden und diese meistens mehrere Wochen beanspruchen.

Sobald Sie die geforderten Dokumente zusammen haben, können Sie die “Credencial” online auf der Seite der UNED beantragen: http://www.uned.es/accesoUE

Auf der selben Seite finden Sie einen Link zu der "fase específica de la Selectividad", die freiwillig absolviert werden kann um den Notenschnitt zu erhöhen. Die fase específica ist ein Teil der spanischen Selectividad und ist somit hauptsächlich zu empfehlen wenn Sie etwas Zeit für die Vorbereitung einplanen können, da es sich hierbei nicht nur um Sprachkenntnisse sondern um Abiturwissen handelt.

 

Die Zugangsnoten (notas de corte) für die einzelnen Studienfächer sind an den verschiedenen Universitäten sehr unterschiedlich. Es empfiehlt sich von daher, sich bei den entsprechenden Universitäten im Vorfeld zu informieren. Ein Sprachtest an den Universitäten ist nicht mehr notwendig.

Wissenswert: Der Vorteil des deutschen Abiturs ist dass Sie sich mit diesem Titel, je nach erreichtem Notenschnitt, in jedem Fachbereich einschreiben können.

Von Seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.

Autor: 

icon sander 500 2Christoph Sander
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Freiberufler und Einzelunternehmer in Spanien

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Als selbstständig gelten in Spanien grundsätzlich alle nicht angestellt arbeitenden Personen, die persönlich und gewöhnlich durch Nutzung eigener Produktionsmittel und unter Eigenorganisation eine Erwerbstätigkeit ausüben. Für EU-Bürger gelten hierbei die gleichen Rechte und Pflichten wie für Spanier.

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Selbstständigkeit in Spanien: Absetzbare Werbungskosten

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Damit in Spanien Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden können, sind diese grundsätzlich durch eine entsprechende Rechnung (Factura) zu rechtfertigen. Im Gegensatz zu anderen Ländern wie z. B. Deutschland, existieren in Spanien keine automatisch anwendbaren Pauschalen und die Rechtfertigung der Ausgaben über Quittungen (Recibos) ist stark begrenzt.

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