Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

Read More

Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

Read More

Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

Read More

Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

Read More


Steuerplanung

Auswanderer

Für Auswanderer sind vor allem das milde Klima, das ruhige Leben und die netten Leute in Spanien ausschlaggebend. Dass sie nach der Wohnsitzbegründung ihr Welteinkommen in Spanien zu versteuern haben, wird jedoch oftmals leider erst zu spät erkannt und führt in vielen Fällen zu weitreichenden Konsequenzen oder gar zur Rückkehr nach Deutschland.

Um eine begründete Entscheidung in Bezug auf Ihren Hauptwohnsitz treffen zu können, bieten wir Ihnen im Rahmen von Auswandern Plus, ein gesondertes auf Ihre konkrete Situation angepasstes Rechenbeispiel in Bezug auf die zu erwartende Einkommensteuerlast. Wir berücksichtigen hierbei alle Ihre Einkünfte, Ihr Vermögen im Ausland sowie Ihre Zukunftserwartungen.

Unsere Leistungen:

  • Analyse des Welteinkommens.
  • Analyse der Einkommen aus Quelle (Deutschland).
  • Analyse der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
  • Erstellung einer Einkommensteuersimulation.
  • Schriftliche Auswertung der Simulation und Steuerplanung.
  • Persönliche oder telefonische Abschlussbesprechung der Ergebnisse.

 

Unternehmen

Die spanische Sociedad Limitada (S. L.) ist die weitaus am häufigsten genutzte Gesellschaftsform in Spanien, ähnelt der deutschen GmbH und kann bereits ab 3.000,- Euro Stammkapital gegründet werden. Diese vermeintliche Einfachheit führt oft zur Vernachlässigung der entsprechenden steuerrechtlichen Planung.

Um spätere kostspielige Probleme und Unregelmäßigkeiten im Leben der Gesellschaft zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits vor der Gründung der S. L. die steuerliche und gesellschaftsrechtliche Planung nicht als Problem, sondern als Gelegenheit anzusehen.


Steuererklärungen

Selbst­stän­dig "Autónomo"

Seit 2013 können bei Beginn einer selbständigen Tätigkeit in Spanien sowohl Steuererleichterungen, als auch Abschläge des Sozialversicherungsbeitrages genutzt werden. Der Sozialversicherungsbeitrag von 50 Euro pro Monat oder die Verringerung von 2.000 Euro des zu versteuernden Nettoeinkommens im Falle von Geringverdienern, machen die Selbständigkeit zu einer wirklichen Alternative.

Damit Sie sich von Anfang an auf Ihre Tätigkeit konzentrieren können, übernehmen wir für Sie alle notwendigen Verwaltungsakte und helfen Ihnen auch gern bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen.

Unsere Leistungen:

  • Abgabe der vierteljährlichen Steuererklärungen: Einkommensteuer (IRPF)
  • Abgabe der vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung (IVA)
  • Abgabe der vierteljährlichen Erklärung über Rückstellungen (Retenciones)
  • Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung (IRPF)
  • Abgabe der jährlichen Umsatzsteuer- Zusammenfassung
  • Abgabe der jährlichen Erklärung über die Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen.

 

Hauptwohnsitz "Residentes"

In Spanien lebende Ausländer, haben steuerrechtlich die gleichen Pflichten wie die Spanier und sind somit verpflichtet Steuererklärungen abzugeben und ihr Welteinkommen somit in Spanien zu versteuern. Eine wichtige Besonderheit ergibt sich jedoch aufgrund des entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), welches es bei richtiger Anwendung ermöglicht, eine Doppelbesteuerung von nicht in Spanien entstehenden Einkünften zu verhindern.

Wir helfen Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation und unterstützen Sie bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen. 

Unsere Leistungen:

  • Abgabe der Einkommenssteuer (IRPF)
  • Abgabe der Einkommenssteuer im Fall der Selbstnutzung und Vermietung
  • Abgabe der Vermögenssteuer (Patrimonio)
  • Abgabe der Beurkundungssteuer bei Immobilienkauf
  • Abgabe der Erb- und Schenkungssteuer (ISyD)
  • Abgabe des Modelo 720

 

Zweitwohnsitz "No-Residentes"

Haben Sie Ihren Steuerwohnsitz in Spanien, besitzen jedoch Immobilien in Spanien oder erhalten andere Einkünfte mit Quelle in Spanien, ist grundsätzlich die so gennante Nichtresidentensteuer zu zahlen.

Wir geben hierbei nicht nur für Sie die entsprechenden Erklärungen ab, sondern übernehmen auf Wunsch auch sämtliche Korrespondez mit dem Finanzamt und vertreten Sie in Spanien, damit Sie bei Abwesenheit keinerlei Benachrichtigungen versäumen. 

Unsere Leistungen:

  • Abgabe der Nichtresidentensteuer (IRNR)
  • Abgabe im Fall der Selbstnutzung und Vermietung
  • Abgabe der Vermögenssteuer (Patrimonio)
  • Abgabe der Beurkundungssteuer bei Immobilienkauf
  • Abgabe der Erb- und Schenkungssteuer (ISyD)

 


Artikel:

 es whatsapp(+34)  951 12 13 06

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Non-Resident-Taxation in Spanien: Fester Steuersatz von 24% für Auswanderer

non resident tax

Auswandern nach Spanien kann für viele Arbeitnehmer oder Geschäftsführer zum Steuervorteil werden, da Arbeitnehmer die nach Spanien ziehen um dort zu arbeiten, ihre Arbeitseinkünfte 5 Jahre lang als „Non-Resident" zum festen Steuersatz von 24% besteuern können.

Weiterlesen...

Besteuerung der privaten Altersvorsorge in Spanien

altersvorsorge01

Die in Spanien als "Plan de pensiones" bezeichnete private Altersvorsorge, ermöglicht es die Besteuerung von Beiträgen und Gewinnen auf einen späteren Zeitpunkt zu verlagern und somit das zu versteuernde Einkommen bis zu 8.000 Euro im Jahr zu verringern. Die Vor- und Nachteile gegenüber den Lebensversicherungen und Investmentfonds zu kennen ist bei der Wahl oft entscheidend.

Weiterlesen...



listaconsulado02 de
aeat dedsj02 de    pae02 de  buch01 de

 

Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

info@recht-spanien.com 
Facebook Twitter I Google+