Selbstständig "Autónomo"
Seit 2013 können bei Beginn einer selbständigen Tätigkeit in Spanien sowohl Steuererleichterungen, als auch Abschläge des Sozialversicherungsbeitrages genutzt werden. Der Sozialversicherungsbeitrag von 50 Euro pro Monat oder die Verringerung von 2.000 Euro des zu versteuernden Nettoeinkommens im Falle von Geringverdienern, machen die Selbständigkeit zu einer wirklichen Alternative.
Damit Sie sich von Anfang an auf Ihre Tätigkeit konzentrieren können, übernehmen wir für Sie alle notwendigen Verwaltungsakte und helfen Ihnen auch gern bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen.
Unsere Leistungen:
- Abgabe der vierteljährlichen Steuererklärungen: Einkommensteuer (IRPF)
- Abgabe der vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung (IVA)
- Abgabe der vierteljährlichen Erklärung über Rückstellungen (Retenciones)
- Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung (IRPF)
- Abgabe der jährlichen Umsatzsteuer- Zusammenfassung
- Abgabe der jährlichen Erklärung über die Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen.