Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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Gewerbeanmeldung "Autónomo"

Seit 2013 können bei Beginn einer selbständigen Tätigkeit in Spanien sowohl Steuererleichterungen, als auch Abschläge des Sozialversicherungsbeitrages genutzt werden. Der Sozialversicherungsbeitrag von 60 Euro pro Monat oder die Verringerung von 20% des zu versteuernden Einkommens für die ersten zwei Jahren, machen die Selbständigkeit zu einer wirklichen Alternative. 

 

Ihr PAE: Sander, Santos & Partners S.L.P.
logoPAE

Als vom spanischen Wirtschaftsministerium zugelassener PAE (Punto de Atención al Emprendedor), hat unsere Kanzlei direkten Zugang zu Behörden, Finanzamt und Sozialversicherung, womit wir die wichtigsten Verwaltungsakte elektronisch erledigen können und somit den Anmeldevorgang beschleunigen und Behördengänge ausschließen können.

 

Anmeldung der Selbständigkeit, in 3 Werktagen und ohne Behördengänge:

 

a) Anmeldung der wirtschaftlichen Aktivität:

  • Ggf. Anleitung zur Beantragung der NIE- Nummer. 
  • Gewerbeanmeldung: Wir melden Ihre Tätigkeit und die damit verbundenen Pflichten hinsichtlich Rückstellungen, Vorsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuerbefreiung an.
  • Beinhaltet die Beantragung der Europäischen-Umsatzsteuernummer (NIF-IVA) sowie das Einreichen von Dokumenten beim Finanzamt bei Prüfung.
a) Anmeldung der wirtschaftlichen Aktivität     

 

b) Anmeldung bei der Sozialversicherung:

  • Beantragung der spanischen Sozialversicherungsnummer
  • Anmeldung bei der Sozialversicherung: Wir beantragen den Festbetrag von ca. 60,00 € pro Monat für die ersten 12 Monate (Tarifa Plana).
  • Wir nehmen alle Anmeldungen für Sie vor. Im Normalfall wird keine weitere Handlung von Ihrer Seite aus benötigt.
  • Anleitung zum Erhalt der spanischen Krankenversicherungskarte. Die Sozialversicherungskarte ist von Ihnen persönlich bei dem für Sie zuständigen Gesundheitszentrum (Centro de Salud) zu beantragen. Formulare und Unterlagen werden von uns vorbereitet.

 

c) Weitere inbegriffene Leistungen:

  • Persönliche oder telefonische Erstberatung durch Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Christoph Sander hinsichtlich rechtlicher und steuerlicher Pflichten, Buchführung, Rechnungsstellung, Umsatzsteuerumkehr usw.
  • Bei Beauftragung der Buchführung (nächster Abschnitt), durchgehend verfügbare telefonische Rechts- und Steuerberatung und jährlich aktualisiertes Dossier „Selbständigkeit" mit Grundlagen und Neuigkeiten zum Thema (Termine, Rechnungen, Steuern, Werbungskosten...)
 

 

d) Zusätzliche Leistungen:

  • Ggf. Beantragung und Erhalt der spanischen Steuernummer (NIE) mit notarieller Vollmacht über unsere Kanzlei (NIE) (Bearbeitungsgebühr 150,00 € + Notarkosten von ca. 60,00 € in Spanien).
  • Ggf. Beantragung der elektronischen Unterschrift über unsere Kanzlei ohne Behördengänge. Die Beantragung und Ausstellung erfolgt über unsere Kanzlei durch Übersendung eines Selfies mit Ihrem Personalausweis in der Hand (Bearbeitungsgebühr 30,00 €).
  • Ggf. Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge über unser Treuhandkonto. Verfügen Sie noch nicht über ein zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge notwendiges spanisches Bankkonto, übernehmen wir die ersten Zahlungen über unser Treuhandkonto (Bearbeitungsgebühr 10€ pro Monat).

 

 

 es whatsapp(+34)  951 12 13 06

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

RETA DE

[Artículo en Español]

In Spanien besteht grundsätzlich für alle aktiven Personen (Angestellte und Unternehmer) eine Verpflichtung in die gesetzli-che Rentenversicherung (Seguridad Social) einzuzahlen. Auch wenn somit alle in die gleiche gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzahlen, besteht ein wichtiger Unterschied je nach Arbeitsverhältnis:

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Die Gefahr der Steuerhinterziehung durch die falsche Nutzung von Gesellschaften (S.L.).

cover gefahr gesellschaften de

[Artículo en Español]

Auch wenn es allen Unternehmern freisteht, die Aktivität sowohl als Einzelunternehmen als auch als Personengesellschaft auszuüben, gibt es steuerliche Grenzen hinsichtlich der Beziehung zwischen der Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern, die zu einer missbräuchlichen Nutzung der mit einer Gesellschaft verbundenen Steuervorteile führen können.

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Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

info@recht-spanien.com 
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