Wahlrecht bei Kommunalwahlen

wahlen

Neben den Wahlen zum EU-Parlament sind Kommunalwahlen die einzigen, bei denen auch in Spanien lebende Deutsche wählen gehen dürfen. Um von diesem Wahlrecht Gebrauch zu machen, ist es dennoch notwendig eine Willenserklärung abzugeben.

 

Die Einschreibung ist nicht notwendig:

- wenn Sie bereits  per Post auf ein entsprechendes Formulare geantwortet haben.

- wenn Sie bereits bei vorigen Wahlen eine dauerhafte Willenserklärung abgegeben haben.

 

Sollten Sie über die elektronische Unterschrift (Firma electrónica) verfügen und nicht sicher sein ob Sie bereits im Wahlregister eingetragen sind, können Sie dieses unter folgendem Link auslesen: -Link Wahlregister-

 

Wichtig:

Verwaltungstechnisch gelten Sie nur als wohnhaft, wenn Sie im Einwohnermelderegister eingeschrieben sind. Sollten Sie diesebezüglich Zweifel haben, könnte Sie eventuell dieser Beitrag interessieren: -Einwohnermelderegister-. Zurzeit sind, nach Daten des Instituto Nacional de Estadística, bereits über 400.000 EU-Bürger für die Kommunalwahlen eingetragen, wobei sich die meisten in den folgenden  Provinzen befinden: Alicante (70.420), Madrid (55.677), Málaga (38.182), Barcelona (31.781), Balears (21.052).

 

Von Seitens unserer Kanzlei helfen wir Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation und helfen Ihnen auch gern bei der Ausführung der veschiedenen Verwaltungsakte. Bei Interesse oder konkreten Fragen zum Thema, stehen wir Ihnen gern per Mail oder telefonisch in deutscher Sprache zur Verfügung.

Autor: 

icon sander 500 2Christoph Sander
Rechtsanwalt & Steuerberater, Geschäfsführender Partner
sander@sspartners.es
Tel: (+49) 05105 60 899 64
Tel: (+34) 951 12 00 69
Facebok LinkedIn Amazon
 
 

 es whatsapp(+34)  951 12 13 06

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Non-Resident-Taxation in Spanien: Fester Steuersatz von 24% für Auswanderer

non resident tax

Auswandern nach Spanien kann für viele Arbeitnehmer oder Geschäftsführer zum Steuervorteil werden, da Arbeitnehmer die nach Spanien ziehen um dort zu arbeiten, ihre Arbeitseinkünfte 5 Jahre lang als „Non-Resident" zum festen Steuersatz von 24% besteuern können.

Weiterlesen...

Besteuerung der privaten Altersvorsorge in Spanien

altersvorsorge01

Die in Spanien als "Plan de pensiones" bezeichnete private Altersvorsorge, ermöglicht es die Besteuerung von Beiträgen und Gewinnen auf einen späteren Zeitpunkt zu verlagern und somit das zu versteuernde Einkommen bis zu 8.000 Euro im Jahr zu verringern. Die Vor- und Nachteile gegenüber den Lebensversicherungen und Investmentfonds zu kennen ist bei der Wahl oft entscheidend.

Weiterlesen...


listaconsulado02 de
aeat dedsj02 de    pae02 de  buch01 de

 

Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
29015 Málaga (Spanien)

info@recht-spanien.com 
Facebook Twitter I Google+