Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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Ferienhäuser und Ferienwohnungen

Seit Mai 2016, ist das Dekret 28/2016 vom 2. Februar über die Ferienwohnungen von Andalusien, immer dann anzuwenden, wenn sich Ihre Immobilie in Andalusien befindet, wenn Sie diese gewöhnlich vermieten oder vermieten möchten und wenn Sie diese zu diesem Zweck über Agenturen, Internetseiten, Dritte usw. bewerben.

Hiervon ausgenommen sind jedoch z.B. ländliche Ferienhäuser sowie Ferienappartements. In diesen Fällen weichen Voraussetzungen, Registrierung und Pflichten des Vermieters zum Teil stark von den der Ferienwohnugen ab, womit es besonders wichtig, am Anfang genau abzugrenzen, ob es sich in Ihrem Fall um eine Vermietung von Ferienwohnungen, Vermietung von Appartements, Vermietung von ländlichen Ferienhäusern oder um die normale Wohnungsvermietung handelt.

Von Seitens unsere Kanzlei übernehmen für Sie nicht nur die Analyse der für Sie notwendigen Lizenz, die Beratung sowie die Beantragung, sondern begleiten Sie bei allen weiteren Schritten, erstellen für Sie den Mietvertrag, die "Hoja de registro" sowie sämtliche zur Vermietung notwendige Dokumente und geben für Sie auch gerne die entsprechenden Steuererklärungen ab.

 

Unsere Leistungen:

- Beratung und Analyse der notwendigen Lizenz.

- Beantragung von Lizenzen bzw. der "Declaración responsable".

- Steuerliche Beratung und Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen.

- Ausarbeitung zweisprachiger Mietverträge.

- Abwicklung der Anmeldungen bei Polizei und Verwaltung (Ferienwohnungen).

Alle Details über Anforderungen und Verwaltungsakte als Infomaterial auf Deutsch.

 

Kontaktieren Sie uns völlig unverbindlich, gerne auch telefonisch:

 

 (+34) 951 383 005

(+49) 5105 5133 995  

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gutachten unten
 

 es whatsapp(+34)  951 12 13 06

   

Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

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Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

RETA DE

[Artículo en Español]

In Spanien besteht grundsätzlich für alle aktiven Personen (Angestellte und Unternehmer) eine Verpflichtung in die gesetzli-che Rentenversicherung (Seguridad Social) einzuzahlen. Auch wenn somit alle in die gleiche gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzahlen, besteht ein wichtiger Unterschied je nach Arbeitsverhältnis:

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Die Gefahr der Steuerhinterziehung durch die falsche Nutzung von Gesellschaften (S.L.).

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[Artículo en Español]

Auch wenn es allen Unternehmern freisteht, die Aktivität sowohl als Einzelunternehmen als auch als Personengesellschaft auszuüben, gibt es steuerliche Grenzen hinsichtlich der Beziehung zwischen der Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern, die zu einer missbräuchlichen Nutzung der mit einer Gesellschaft verbundenen Steuervorteile führen können.

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Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
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