Hauptwohnsitz "Residentes"
In Spanien lebende Ausländer, haben steuerrechtlich die gleichen Pflichten wie die Spanier und sind somit verpflichtet Steuererklärungen abzugeben und ihr Welteinkommen somit in Spanien zu versteuern. Eine wichtige Besonderheit ergibt sich jedoch aufgrund des entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), welches es bei richtiger Anwendung ermöglicht, eine Doppelbesteuerung von nicht in Spanien entstehenden Einkünften zu verhindern.
Wir helfen Ihnen gern bei der Analyse Ihrer konkreten Situation und unterstützen Sie bei der Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen.
Unsere Leistungen:
- Abgabe der Einkommenssteuer (IRPF)
- Abgabe der Einkommenssteuer im Fall der Selbstnutzung und Vermietung
- Abgabe der Vermögenssteuer (Patrimonio)
- Abgabe der Beurkundungssteuer bei Immobilienkauf
- Abgabe der Erb- und Schenkungssteuer (ISyD)
- Abgabe des Modelo 720