Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater in Spanien

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Unternehmensführung

Buchführung und Jahresabschluss

Kapitalgesellschaften sind aufgrund Ihrer Haftungsbeschränkung dazu verpflichtet jährlich den Jahresabschluss im Handelsregister zu veröffentlichen sowie periodisch ihre Buchführung zu legalisieren. Sind die Konten der Buchführung einmal legalisiert, bilden diese die Grundlage zur Erstellung der Bilanz und der weiteren Register welche zusammen den Jahresabschluss bilden.

Unsere Leistungen beinhalten sowohl die Buchung und Erstellung der einzelnen Konten der Buchführung sowie die Erstellung und Einreichung des Jahresabschlusses. Übermitteln Sie uns vierteljährig die ausgestellten und erhalten Rechnungen und wir kümmern uns um die korrekte Buchführung.

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Abgabe von Steuererklärungen

Neben den Verpflichtungen hinsichtlich der Buchführung und des Jahresabschlusses gehört die korrekte Abgabe der verschiedenen Steuererklärungen zu den wichtigsten Verpflichtungen in der Verwaltung einer Kapitalgesellschaft. Sobald die Konten der Buchführung erstellt sind, gilt es diese an die steuerlichen Kriterien anzupassen und die entsprechenden Steuererklärungen einzureichen. Der Großteil dieser Erklärungen ist entweder vierteljährig oder jährlich einzureichen, wobei einige jedoch sogar monatlich oder gar unverzüglich in automatisierter Form einzureichen sind.

Unser Angebot beinhaltet die Erstellung und Abgabe aller für kleine und mittelständische Unternehmen relevanten Steuererklärungen, wobei wir uns selbstverständlich an die Bedürfnisse jeder einzelnen Gesellschaft anpassen.

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Arbeitsrecht und Lohnbuchführung

Möchten Sie von seitens Ihrer Gesellschaft Personal in Spanien anstellen, beraten wir Sie nicht nur hinsichtlich der entsprechenden Arbeitsverträge und möglicher steuerlicher Vorteile, sondern übernehmen für die Gesellschaft die Anmeldung bei der Sozialversicherung, die Ausarbeitung der monatlichen Lohnzettel, die Abführung der Sozialabgaben und die Einzahlung der vierteljährigen Rückstellungen über die Einkommensteuer der Angestellten.

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Weitere Leistungen:

Satzungsänderungen

Während der gesamten Lebensdauer einer Handelsgesellschaft, wie es bei Einzelpersonen der Fall ist, kann es notwendig sein, den eingetragenen Sitz zu ändern, entweder an eine neue Adresse am gleichen Ort oder in eine andere Provinz oder ins Ausland. Die Änderung kann sowohl aus praktischen Gründen (Umzug in ein anderes Büro) als auch aus rechtlichen Gründen (Verlegung des tatsächlichen Sitzes der Geschäftsführung) notwendig sein.

Da die Sitzverlegung weitreichende rechtliche und steuerliche Folgen hat, ist es notwendig, sie in das Handelsregister einzutragen und den Steuerbehörden und öffentlichen Verwaltungen zu melden. Von unserem Büro aus analysieren wir im Vorfeld die Konsequenzen und helfen bei allen notwendigen Schritten bis zum Abschluss des Unternehmenswechsels.

 

 


Artikel zum Thema:

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Geschäftszeiten:   

8:30 - 13:30 Uhr 

14:00 - 16:00 Uhr 

(Freitag nur Vormittags)  

 

Terminwunsch:

Termin Erstgespräch  

info@sspartners.es 

Kanzlei in Málaga (Spanien)   

Infos zum RETA: Sozial- und Rentenversicherung für Selbstständige

RETA DE

[Artículo en Español]

In Spanien besteht grundsätzlich für alle aktiven Personen (Angestellte und Unternehmer) eine Verpflichtung in die gesetzli-che Rentenversicherung (Seguridad Social) einzuzahlen. Auch wenn somit alle in die gleiche gesetzliche Renten- und Sozialversicherung einzahlen, besteht ein wichtiger Unterschied je nach Arbeitsverhältnis:

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Die Gefahr der Steuerhinterziehung durch die falsche Nutzung von Gesellschaften (S.L.).

cover gefahr gesellschaften de

[Artículo en Español]

Auch wenn es allen Unternehmern freisteht, die Aktivität sowohl als Einzelunternehmen als auch als Personengesellschaft auszuüben, gibt es steuerliche Grenzen hinsichtlich der Beziehung zwischen der Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern, die zu einer missbräuchlichen Nutzung der mit einer Gesellschaft verbundenen Steuervorteile führen können.

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Kontakt: 

(+34) 951 12 13 06
Plaza de la Marina 2,  6º izq.
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