Beantragung der spanischen "Residencia"
- Zuletzt aktualisiert am Samstag, 11. November 2017 08:50
Der Erhalt der spanischen „Residencia", seit 2012 nur noch bei Erfüllung verschiedener Voraussetzungen möglich (Rentner, Studenten, Arbeitsvertrag- Inhaber, Selbständige, Familienangehörige von Residenten...), wird oftmals mit dem Erhalt der spanischen N.I.E- Nummer verwechselt. Steuerrechtlich als auch verwaltungstechnisch sind hierbei verschiedene Aspekte zu beachten.
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